Der Kfz-Versicherungsmarkt in Deutschland ist riesig. Unabhängig vom Fahrzeug ist jeder Kfz-Inhaber in der deutschen Bundesrepublik verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Regelung schließt auch Zweiräder, wie Vespas, Motorräder und Co. mit ein. Für Motorroller die besonders leicht und klein sind, also einen Hubraum von 50 bis 125 ccm besitzen, gibt es auch spezielle Leichtkraftrad-Versicherungen, die einen besonders niedrigen Beitragssatz beinhalten. Nachfolgend geben wir Ihnen weitere Tipps hinsichtlich der Haftpflichtversicherung für Motorroller.
Versicherungswechsel sind oft empfehlenswert
Bei handelsüblichen Motorrollern (über 50 ccm) werden meist Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die zum Ende des Versicherungsjahres jeweils gekündigt werden können. In dieser Zeit sollten sich Versicherte durchaus Gedanken über einen Wechsel machen, denn damit lässt sich viel Geld sparen. Mit einem Online-Kfz-Vergleich aktueller Anbieter wie er beispielsweise bei TopTarif möglich ist, können Verbraucher schnell und unkompliziert ermitteln, welcher Tarif für die jeweiligen Bedürfnisse der günstigste ist. Die Kündigungsfrist für das bestehende Versicherungsverhältnis beläuft sich in der Regel bis zum 30.11. des Jahres, an dem der Versicherer seinen Versicherungsanbieter kündigen möchte. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch bis Ende des Jahres bestehen und geht dann nach dem Wechsel nahtlos mit der neuen, abgeschlossenen Police weiter. Der Wechsel muss bei der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden.
Sonderkündigungsrecht in bestimmten Fällen
Unter bestimmten Umständen ist es für Zweiradbesitzer auch möglich, ein Sonderkündigungsrecht einzufordern. Bei einem Verkauf des Motorollers beispielsweise ist eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Der Fahrzeugwechsel und die Abmeldung des Motorollers bei der Zulassungsstelle gehen dabei miteinander einher. Ebenso ist eine fristlose Kündigung im Schadensfall möglich, selbst dann noch, wenn die Versicherung für den Schaden aufgekommen ist. Innerhalb von vier Wochen ist eine Kündigung möglich. Zudem ist es auch möglich innerhalb von vier Wochen seine Kfz-Versicherung zu kündigen, sobald die Beiträge erhöht werden bzw. nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Wenn der Versicherte im Falle eines Schadens Ansprüche geltend macht, kommt es nicht selten vor, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Doch in einem solchen Fall sollten die Versicherten hartnäckig bleiben und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten. Ebenfalls empfehlenswert: der Versicherung bestimmte Fristen setzen, Abschlagszahlungen verlangen und zuvor eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Absichern sollten sich Käufer eines gebrauchten Motorrollers ebenfalls, indem sie den Versicherungsschutz des Rollers überprüfen und erst damit losfahren, wenn sie sich vergewissert haben, dass eine entsprechende Police besteht. Andernfalls, kann es passieren, dass vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Mit dem Kauf des Motorrollers übernimmt der Käufer automatisch den dazugehörigen Versicherungsvertrag, hat aber nach dem Kauf das Recht, innerhalb von vier Wochen die Police zu wechseln.